01.03.2020, 22:11
Das ist tatsächlich eine spannende Frage mit langfristigen Folgen (z.B. im späteren Veräußerungsfall). Im Kern hängt die rechtliche Beurteilung davon ab, ob der Zubau als eigenes Gebäude zu qualifizieren ist. Das lässt sich aber leider nicht in einem Foreneintrag beantworten.
Viele Grüße
Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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