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Alleinerzieher
#4
Ich bin zwar nicht der Herr Mag. Hendrich, hoffe aber, dass ich Ihnen antworten darf:

Im geschilderten Fall liegen die Voraussetzungen für AVAB/AEAB leider nicht vor, da in Bezug auf jedes einzelne Kind nämlich die Beurteilung vorzunehmen ist, ob für es an mehr als 6 Monaten im Kalenderjahr die Familienbeihilfe zusteht oder nicht. Hier ist der Gesetzestext leider zu eindeutig, um auf Interpretationsweg zu einem anderen Ergebnis zu kommen.
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Nachrichten in diesem Thema
Alleinerzieher - von cleo6562 - 12.01.2019, 10:49
RE: Alleinerzieher - von Wilhelm Kurzböck - 13.01.2019, 12:04
RE: Alleinerzieher - von cleo6562 - 14.01.2019, 08:51
RE: Alleinerzieher - von Wilhelm Kurzböck - 14.01.2019, 20:11

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