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Überzahlung über Nettoersatzrate ist kurzarbeitsbeihilfenunschädlich
#3
Nicht ganz. Nur die "echte Kurzarbeitsunterstützung" ist kommunalsteuerfrei.

Darum kämpfe ich ja auch seit Wochen um eine Erleichterung bei dieser Befreiung.

Aber im Moment heißt hier die Botschaft nur, dass die Beihilfe nicht gefährdet ist.

Die Lohnart "Kurzarbeitsunterstützung", die ja von der KommSt befreit ist, braucht man dennoch!
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RE: Überzahlung über Nettoersatzrate ist kurzarbeitsbeihilfenunschädlich - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 29.04.2020, 12:15

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