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Reparaturrücklagenfond
#1
GmbH (§ 5 Gewinnermittler) mit Eigentumswohnung als Büro:
Die Zahlungen in den Reparaturrücklagenfond sind keine Betriebsausgaben, erst mit der Verwendung durch die Hausverwaltung für Reparaturen am Gebäude.
Wie verbuche ich diese Zahlungen in den Fond und wie die anschließende Verwendung durch die Hausverwaltung?
M. E. sind die Zahlungen in den Reparaturfond zunächst zu aktivieren und dann, bei Verwendung, über Aufwandskonto Instandhaltung Gebäude abzusetzen.

Danke für Infos im Voraus!
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Nachrichten in diesem Thema
Reparaturrücklagenfond - von Gerhard - 01.12.2018, 10:24
RE: Reparaturrücklagenfond - von Reinhold Auer - 01.12.2018, 22:39
RE: Reparaturrücklagenfond - von Silvia - 03.01.2019, 09:49
RE: Reparaturrücklagenfond - von Reinhold Auer - 08.01.2019, 11:02

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