18.06.2020, 14:17
Guten Tag,
grundsätzlich gilt diese 2/3-Regelung. Sie sollten aber noch detaillierter prüfen, ob auch tatsächlich ein "Eigenheim" i.S.d. Hauptwohnsitzbefreiung vorliegt.
Viele Grüße
grundsätzlich gilt diese 2/3-Regelung. Sie sollten aber noch detaillierter prüfen, ob auch tatsächlich ein "Eigenheim" i.S.d. Hauptwohnsitzbefreiung vorliegt.
Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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