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Urlaubsersatzleistung nach Karenz
#1
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich hätte eine Frage: eine Kollegin kommt nach der Karenz nach MSchG nicht mehr zurück, es wird nur noch Urlaubsersatzleistung ausbezahlt. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass ich auch für die Berechnung der UE das aktuelle Gehalt lt. KV mit allen Biennalsprüngen (lt. KV werden 10 Monate in der Karenzzeit angerechnet) nehmen muss, selbst wenn kein Gehalt mehr bezahlt wird. Stimmt Ihr mir zu?
Danke
Lg
Gabi
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Urlaubsersatzleistung nach Karenz - von Gabi - 21.02.2019, 11:19

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