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Fiskal LKW Sachbezug
#2
zu Frage 1:  korrekt

zu Frage 2:  für den Fall, dass ein arbeitgebereigenes KFZ aufgrund der Beschaffenheit für eine Privatnutzung nicht so geeignet ist (wie zB ein Traktor, ein "klassischer LKW", ein Sattelzug, ein Montagefahrzeug), so wäre für eine Fahrt Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung kein Sachbezug anzusetzen. Es sollte auch vertraglich sichergestellt sein, dass JEGLICHE Privatnutzung eines derartigen KFZ verboten ist (mit Ausnahme eben der Fahrt vom Betrieb zum Wohnort und retour), damit man nicht in die Sachbezugsverlegenheit gerät.

zu Frage 3: hier wäre Rz 709a LStR 2002 zu beachten ==> Fahrten von zu Hause auf eine Bau- oder Montage- oder Servicestelle mit arbeitgebereigenem KFZ ist generell kein Sachbezug

Die Beispiele 1, 2 und 4 sind korrekt. Das Beispiel 3 ist - im Hinblick auf die Lösung zu Frage 3 - im Hinblick auf die Frage "Sachbezug" zu verneinen.
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Nachrichten in diesem Thema
Fiskal LKW Sachbezug - von ad4 - 07.03.2019, 10:02
RE: Fiskal LKW Sachbezug - von Wilhelm Kurzböck - 07.03.2019, 15:14

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