09.03.2019, 18:00
da im gastro kv arbeiter für durchrechnung im saisonbetrieb gilt, dass die wochen x 40 abzüglich der geleisteten arbeitszeit überstunden sind fällt auch wenn eine 6 tage woche teilweise mit ca. 42 wochenstunden und zb am 6. Tag 6 h anfallen, alle diese 6h unter den passus überstunden und somit gilt der zuschlag für den 6. Arbeitstag nicht, auch wenn bei der lfd auszahlung vorsorglich 35 üstd im monat akontiert werden.
zusätzlich wären noch evt. tägl. ruhezeitverletzungen auszugleichen lt. Kv. ( 8 h maximal pro tag ohne jahresremmunerationsanteil)
ist davon auch die ersatzruhe für den 6. Tag betroffen, oder verkudellmudel ich da gerade etwas ( da ja die 36 h wochenruhe eingehalten wurde)
zusätzlich wären noch evt. tägl. ruhezeitverletzungen auszugleichen lt. Kv. ( 8 h maximal pro tag ohne jahresremmunerationsanteil)
ist davon auch die ersatzruhe für den 6. Tag betroffen, oder verkudellmudel ich da gerade etwas ( da ja die 36 h wochenruhe eingehalten wurde)