16.12.2020, 19:44
Nein, Firmenbuchauszug abrufen genügt nicht.
Gemeldet werden muss die "WIEREG Meldung wirtschaftlicher Eigentümer". Befreit sind OG, KG und GmbH von der Meldepflicht, wenn alle Gesellschafter natürl. Personen sind. Immer dann, wenn eine jurist. Person beteiligt ist, muss man jährlich den wirtsch. Eigentümer melden:
https://www.bmf.gv.at/services/wiereg/me...ister.html
Gemeldet werden muss die "WIEREG Meldung wirtschaftlicher Eigentümer". Befreit sind OG, KG und GmbH von der Meldepflicht, wenn alle Gesellschafter natürl. Personen sind. Immer dann, wenn eine jurist. Person beteiligt ist, muss man jährlich den wirtsch. Eigentümer melden:
https://www.bmf.gv.at/services/wiereg/me...ister.html