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WiEReG jährliche Sorgfaltspflicht
#4
Nein, Firmenbuchauszug abrufen genügt nicht.
Gemeldet werden muss die "WIEREG Meldung wirtschaftlicher Eigentümer". Befreit sind OG, KG und GmbH von der Meldepflicht, wenn alle Gesellschafter natürl. Personen sind. Immer dann, wenn eine jurist. Person beteiligt ist, muss man jährlich den wirtsch. Eigentümer melden:
https://www.bmf.gv.at/services/wiereg/me...ister.html
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Nachrichten in diesem Thema
WiEReG jährliche Sorgfaltspflicht - von Silvia - 16.12.2020, 10:03
RE: WiEReG jährliche Sorgfaltspflicht - von bernadette - 16.12.2020, 19:44

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