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Umsatzersatz Fixkostenzsuchuss Kurzarbeit
#7
Die Fixkosten, welche für das Jahr 2020 beantragt werden - JA gehören abgegrenzt auch wenn Zufluss erst 2021 erfolgt.

Wenn es den FKZ 800' betrifft, dann 09-12/20 ins Jahr 2020 und die Kostenanteile 01-06/21 bleiben natürlich im Jahr 2021.
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RE: Umsatzersatz Fixkostenzsuchuss Kurzarbeit - von Jutta - 23.02.2021, 13:30

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