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Mitarbeiter Ausländische Niederlassung Transportunternehmen
#2
Grenzüberschreitende Sachverhalte sollte man "aus gutem Grund" eher im Rahmen einer Beratung klären.

Man kann zwar so manches schablonenartig behandeln, aber es sind dann häufig die Details des Sachverhaltes, die dann konkret ausschlaggebend sind.

Was ich damit sagen möchte, ist, dass man auch in Zusammenhang mit dem hier geschilderten Sachverhalt noch nicht ganz schlau wird, wie sich die Sache tatsächlich darstellt, weshalb es Sinn macht, dass man sich hier im Detail noch schlau macht.

Für den Fall, dass eine Unternehmensgründung in Österreich geplant ist, könnten Sie zB eine diesbezügliche Beratung auch direkt bei der Wirtschaftskammer in Erwägung ziehen.

Es könnte möglicherweise nicht nur eine arbeitsrechtliche Frage sein, sondern unter Umständen auch eine "verkehrsrechtliche" Komponente habe, die ich aber aufgrund der Sachverhaltsschilderung nicht wirklich ausmachen kann.

Gehe ich rein nach Ihren Schilderungen, so wird sich eine Tangente zu österreichischem Arbeitsrecht nicht wirklich gut herstellen lassen können (das ist aber - wie erwähnt - ohne Gewähr).
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RE: Mitarbeiter Ausländische Niederlassung Transportunternehmen - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 08.04.2021, 16:53

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