14.04.2021, 20:21
Guten Tag,
nach einem Informationsblatt dürfen mindestens 666,66 € pro Monat oder wahlweise die Sozialversicherungsbeiträge des Unternehmers angesetzt werden.
Viele Grüße
nach einem Informationsblatt dürfen mindestens 666,66 € pro Monat oder wahlweise die Sozialversicherungsbeiträge des Unternehmers angesetzt werden.
Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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