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AK Fall Nachverrechnung
#1
Hallo zusammen - ich habe folgenden Fall - die AK fordert bis 2016 zurück eine Aufrollung bei einem Dienstnehmer aufgrund zu gering bezahlter Durchschnitte. Hier ist im Prinzip nichts dagegen zu halten. Im Zuge dessen haben wir aber festgestellt, dass derselbe Mitarbeiter um mehr als 1400,- zu viel an Sonderzahlung im Jahr 2016 bekommen hat. Kann ich dies aus ihrer Sicht dagegen halten und im Zuge einer Aufrollung berichtigen? Ob er dann noch was herausbekommt ist eine andere Frage. Vielen Dank.
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AK Fall Nachverrechnung - von erich - 28.03.2019, 12:12
RE: AK Fall Nachverrechnung - von Mathias - 03.04.2019, 13:56
RE: AK Fall Nachverrechnung - von erich - 05.04.2019, 09:50

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