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Betriebsaufgabe und nachträgliche Vermietung
#1
Eine Trainerin baut die ihr von Ihrem Mann (Alleineigentümer des Hauses) unentgeltlich zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten
zu Seminarräumen um (Kostenpunkt ca. EUR 30.000,-- ), die sie an diverse Veranstalter vermietet (mit Catering etc.)

Aufgrund der coronbedingten Einschränkungen ist sie zwar weiterhin als Trainerin (vor Ort) tätig, die Vermietung der Seminarräume
ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gegenwärtig nicht möglich bzw. nicht rentabel.

Nun stellt sich die Frage nach einer Alternative. Die wäre nun, die Räumlichkeiten an eine Verwandte zu vermieten,
da eine Heizung eingebaut, die Mauer trockengelegt  wurde etc. .

Meine Frage:
Wie "entnimmt" man diese Umbauarbeiten? Bzw. wie könnte man vorgehen?
Ist die Option zur USt, die aktuell gültig ist, auch für V+V anzuwenden?

vielen Dank
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Betriebsaufgabe und nachträgliche Vermietung - von Renate s. - 27.05.2021, 17:22

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