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Computerbrille
#1
Hallo,

mein Klient ist Fotograf und hat sich eine Arbeitsplatz/Computerbrille um über 1.000 € gekauft.

Darf ich die Brille als Ausgabe in die Buchhaltung hineinnehmen und mir die Vorsteuer zurück holen? Wenn ja, auf welches Konto wird die Brille dann verbucht?

Vielen Dank im Voraus!

Liebe Grüße
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Nachrichten in diesem Thema
Computerbrille - von Birgit - 03.05.2019, 14:56
RE: Computerbrille - von Reinhard - 14.06.2019, 14:28
RE: Computerbrille - von Hendrich Günter - 15.06.2019, 16:13
RE: Computerbrille - von Reinhold Auer - 16.06.2019, 10:13
RE: Computerbrille - von Reinhold Auer - 16.06.2019, 15:36

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