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Arbeitnehmerveranlagung Verstorbener
#3
Also solange die Einantwortung offen ist gilt “Verlassenschaft nach....“

Sobald alles eingeantwortet ist. Einfach die Verlassenschaftsabhandlung in Kopie beilegen. Wenn es nur einen Erben gibt lautet die Zustellung dann an zB “Frau XY als Erbin nach...“
Bei mehreren Erben müssen alle angeführt werden.

Das Finanzamt sollte sich um die richtige Bescheidadressierung kümmern. Ist diese falsch wird der Bescheid nicht rechtskräftig.

Liebe Grüße
Ariane
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RE: Arbeitnehmerveranlagung Verstorbener - von Ariane - 16.05.2019, 10:04

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