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Deckungsrücklaß Umsatzsteuer
#2
Ja, korrekt. Der Gesamtbetrag der Rechnung wird der Umsatzsteuer unterzogen und vom Bruttobetrag werden in der Regel ein gewisser Prozentsatz als Deckungsrücklaß abgezogen. Erst wenn dann nach Ablauf der Frist (meist 3 Jahre) der DRL tatsächlich nicht bezahlt wird, aus welchen Gründen auch immer, darf die USt gem. § 16 UStG 1994 korrigiert werden.

MfG
Reinhold Auer
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Nachrichten in diesem Thema
Deckungsrücklaß Umsatzsteuer - von Vera - 15.05.2019, 17:50
RE: Deckungsrücklaß Umsatzsteuer - von Reinhold Auer - 17.05.2019, 10:08

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