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Arbeitnehmerveranlagung 2018
#1
Für einen Arbeitnehmer werden aus einem Teilzeitdienstverhältnis ein L16 und für eine Tätigkeit als Direktvertreiberin von Putzmitteln ein W an das Finanzamt gemeldet. Die Einkünfte aus W werden als Provision ausbezahlt.  Aus beiden Meldungen ergibt sich eine Summe knapp über EUR 6.000,--.
Für die Tätigkeit aus dem Direktvertrieb wurde ein Gewerbe angemeldet, der Unfallversicherungsbeitrag wird an die SVA bezahlt, Kammerumlage fällt ebenfalls an. Es wurde ein Verf24 ausgefüllt und das Finanzamt hat daraufhin mitgeteilt, dass keine Abgaben anfallen.
Ich würde ein E1 abgeben, die nichtselbständigen Einkünfte eintragen und die selbständigen Einkünfte abzüglich der Ausgaben (SVA, Kammerumlage, km-Geld, Taggeld, div. Ausgaben...).
Oder kann man die Ausgaben auch pauschalieren?

Bei Finanz-Online ist jedoch eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. Wenn man eine Vorausberechnung durchführen lässt, werden die Einkünfte, die mittels W gemeldet wurden nicht berücksichtigt.

Ist das so in Ordnung? Es geht nämlich auch um den Alleinverdiener beim Ehemann, da mit beiden Einkünften wahrscheinlich die EUR 6.000,-- überschritten werden.

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, der Erfahrungen mit Einkünften aus den Direktvertrieben hat.

mfg
Walpurga Wendl
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Arbeitnehmerveranlagung 2018 - von Walpurga Wendl - 21.05.2019, 10:57

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