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Arbeitnehmerveranlagung 2018
#2
Entweder lassen Sie den Steuerakt von AV auf BV umstellen und geben dann korrekt eine E1 ab, oder Sie geben gar nichts ab, da keine Verpflichtung - wenn das Einkommen unter € 11.000,00 und keine Aufforderung durch das FA. Aber eine L1 abzugeben mit dem Wissen, dass die selbständigen Einkünfte nicht dabei sind, ist eindeutig falsch und kann in diesem Fall auch finanzstrafrechtliche Folgen haben, weil ja sonst zu Unrecht der Alleinverdienerabsetzbetrag beim Mann gewährt wird (falls dieser beantragt wird, muss ja nicht).

MfG
Reinhold Auer
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RE: Arbeitnehmerveranlagung 2018 - von Reinhold Auer - 21.05.2019, 12:47

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