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Mietvertragsgebühr bei Untermiete
#2
Guten Tag,

das GebG macht keinen Unterschied zwischen Haupt- und Untermiete.

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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RE: Mietvertragsgebühr bei Untermiete - von Steuerexperte - 03.09.2021, 16:46

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