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Nutzungsdauer PKW (Verführwagen)
#2
Wenn es sich um einen Vorführwagen handelt (ein Verführwagen wäre ein Spezialfall ;-), dann erläutern die EStR Rz 3216 ausführlich.

Unternehmensrechtlich gibt es übrigens keine vorgegebene Nutzungsdauer.
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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RE: Nutzungsdauer PKW (Verführwagen) - von Steuerexperte - 24.11.2021, 21:33

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