14.07.2019, 16:15
Sehr geehrte Verena,
bei der Käuferin führt der Kauf zu Anschaffungskosten der Beteiligung. Richtig, diese sind im Fall einer späteren Veräußerung der GmbH-Anteile von Bedeutung.
bei der Käuferin führt der Kauf zu Anschaffungskosten der Beteiligung. Richtig, diese sind im Fall einer späteren Veräußerung der GmbH-Anteile von Bedeutung.
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.