26.04.2022, 16:46
Sobald die Gesellschaft mbH ASVG-versicherte (freie) Dienstnehmer*innen oder Lehrlinge beschäftigt, wird eine Beitragskontonummer von Seiten der ÖGK benötigt. Im Augenblick ist dies nicht zwingend der Fall.
Falls die Betätigung im BUAG-Bereich erfolgt, so wäre dort eine Registrierung jedenfalls empfehlenswert (auch bevor noch Dienstnehmer*innen beschäftigt werden).
Solange keine Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer besteht, wird auch vorläufig in der betreffenden Gemeinde dafür noch keine Steuernummer benötigt.
Falls die Betätigung im BUAG-Bereich erfolgt, so wäre dort eine Registrierung jedenfalls empfehlenswert (auch bevor noch Dienstnehmer*innen beschäftigt werden).
Solange keine Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer besteht, wird auch vorläufig in der betreffenden Gemeinde dafür noch keine Steuernummer benötigt.