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NeuFöG
#2
Sobald die Gesellschaft mbH ASVG-versicherte (freie) Dienstnehmer*innen oder Lehrlinge beschäftigt, wird eine Beitragskontonummer von Seiten der ÖGK benötigt. Im Augenblick ist dies nicht zwingend der Fall.

Falls die Betätigung im BUAG-Bereich erfolgt, so wäre dort eine Registrierung jedenfalls empfehlenswert (auch bevor noch Dienstnehmer*innen beschäftigt werden).

Solange keine Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer besteht, wird auch vorläufig in der betreffenden Gemeinde dafür noch keine Steuernummer benötigt.
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NeuFöG - von dhoell - 26.04.2022, 14:32
RE: NeuFöG - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.04.2022, 16:46

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