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Änderung Werkvertrag auf Freier Dienstvertrag - Gewerbe abmelden?
#5
...oder ev. auch sich zu diesem Thema ein wenig sachverhaltsbezogen beraten lassen.

Das Thema ist einigermaßen komplex und sollte daher ev. sachkundig begleitet werden, um dann für den konkreten Einzelfall die ideale Lösung zu erarbeiten.

Fakt ist aber: wenn keine GSVG-Versicherung mehr besteht (weil zB das Gewerbe ruhend gemeldet wird), dann kommt automatisch ab diesem Zeitpunkt die ASVG-Versicherung ins Spiel und zusätzlich die DB, DZ und KommSt-Pflicht. Man sollte sich aber die gewerberechtliche Komponente im Detail ansehen, ob man die auch tatsächlich ein "Wahlrecht" auch aus gewerberechtlicher Sicht hat. Sonst wechselt man ins ASVG und hat einen Gewerberechtsverstoß.

Erfolgt aber ein Wechsel ins ASVG, dann sind insoweit auch mBGM monatlich zu übermitteln (mit etwas angepassten Regelungen zB wenn Honorare etwas später abgerechnet werden) und es ist eine E109a-Meldung durchzuführen.

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RE: Änderung Werkvertrag auf Freier Dienstvertrag - Gewerbe abmelden? - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 30.05.2022, 18:35

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