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Fortbildung gemäß § 33 Abs. 3 BiBuG 2014
#6
(26.10.2019, 11:00)LippCl schrieb: Hallo Barbara1980,
grundsätzlich steht es in den Kursausschreibungen drinnen, ob diese Kurse als Weiterbildung im Sinne § 33 Abs. 3 BiBuG 2014 gelten. Du solltest dir das mit der Mitgliedschaft anschauen, denn viele Kurse sind super günstig oder sogar kostenlos!

Sonst gibt es natürlich Kurse bei ARS, Wifi, Akademie der Steuerberater, Softwarehersteller, ... = die kosten ein schönes Stück mehr.

Auch auf www.Steuerseminar.at findest du immer wieder Angebote. Brauchst dich nur in den Newsletter eintragen. Manchmal bietet auch die WKO selbst (Fachinnung) kostenlose Kurse ... leider sehr selten. Trag dich doch einfach auch dort (www.ubit.at/noe) zum Newsletter ein. Es gibt für die Personalverrechnung www.wikutraining.at (Kurzböck Wilhelm) und www.vorlagenportal.at (Mag. Rainer Kraft) - die bieten sogar Webinare an, die angerechnet werden!

Grüße
Claudia

Danke für die ausführliche Info Smile
lg Barbara
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RE: Fortbildung gemäß § 33 Abs. 3 BiBuG 2014 - von Barbara1980 - 29.10.2019, 12:21

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