Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Gebäude Abgrenzung Betriebsvermögen - Privatvermögen
#1
Hallo,
folgende Fragen beschäftigen mich:
Aufteilung eines im Einfamilienhaus gelegenen Arbeitszimmers bzw. betrieblich genutzte Räume bezüglich EST bzw. UST.
Unter 20% betriebliche Nutzung = PV
Mehr als 80% betriebliche Nutzung = BV
Zwischen 20 und 80% = Aufteilung, soweit klar.

EST: ich bin unter 20% - keine Aktivierung. Dann erfolgt Zubau (quasi Garage ohne Verbindung zum Hauptgebäude, dient als Lager). 100% betrieblich mitsamt Aktivierung.
Kann es ein Problem sein wenn ich die restl. Gebäudeflächen bereits zu 19% betrieblich nutze, das dies in Summe dann über 20% ausmacht? Oder werden die 2 Gebäude getrennt voneinander betrachtet?

Was wären die Folgen?

Erst bei Verkauf/Betriebseinstellung Immo-Est, oder sonst etwas?


2. Frage bezüglich EST/UST:
Aufteilung eines Gebäudes erfolgt ja wie folgt:
Jeder Raum wird auf überwiegende Verwendung geprüft. Wenn gemeinsamen Zwecken dienen (Stiegenhaus, Gänge, Heizräume, Keller,...) bleiben außer Ansatz.
Beispiel:
komplette OG dient dem privaten Zweck (36 m²)
komplette Keller dient dem privaten Zweck (93 m²) - hier ist aber Heizraum, der auch dem betriebl. Zweck dient (z.B. 10m²)
Erdgeschoss = 80m², davon sind betrieblich 13m² genützt und gemischt (Vorhaus, WC, Zugang) 16m².

Wie ist die korrekte Berechnung für den betrieblichen Anteil?
PRIVAT: 36m²+93m² = privat = 129m²
BETRIEB: 13m² (oder 29m² mit den gemischt genutzten Anteil)? dividiert durch Gesamtfläche (mit oder ohne Keller / bleibt der außer Ansatz?)

Grund meiner Frage:
bezüglich EST ist es ja egal ob ich 9 oder 19% betrieblichen Anteil habe (betrieblich genützte Teile bleiben immer Privatvermögen).
Bezüglich UST: unter 10% kein VST-Abzug der Aufwendungen (Strom, Gas, Wasser, Müll, Instandhaltung,...) - ab 10% sehr wohl VST-Abzug.

Danke für Eure Hilfe,
LG
Robert
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Gebäude Abgrenzung Betriebsvermögen - Privatvermögen - von Robert - 27.08.2019, 09:28

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste