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Überprüfung Arbeiterkammer
#1
Hallo zusammen, ist aus eurer Erfahrung die Vorgangsweise der Arbeiterkammer in folgendem Fall korrekt? Ein Mitarbeiter im KV der Arbeitskräfteüberlasser hatte ein Dienstverhältnis von September 2017 bis Mitte April 2018 und dann nach einer Unterbrechung mit ordentlicher Auflösung wieder von Mitte Mai 2018 bis September 2019. Der Mitarbeiter suchte die AK auf und übergab ihnen den letzten Lohnzettel vom August 2019. Die AK fordert nun sämtliche Lohnunterlagen für beide Beschäftigungsverhältnisse an und moniert, dass der Referenzzuschlag nicht in die Überstundenberechnung miteingeflossen ist. Wie würdet ihr das sehen? Danke für eure Ansicht.
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Überprüfung Arbeiterkammer - von erich - 30.09.2019, 16:48
RE: Überprüfung Arbeiterkammer - von erich - 02.10.2019, 10:17

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