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Vordienstzeiten im KV Immobilienverwalter
#2
Ich denke, dass die von Ihnen genannten Beispiele als tatsächlich erbrachte "Vorverwendungen" möglicherweise sogar "höher zu reihen" waren als jene Tätigkeiten, die er möglicherweise jetzt ausführt.

Ist dies der Fall, so sind höherwertige Tätigkeiten bei nachfolgenden Tätigkeiten, die niedriger eingestuft sind, anzurechnen.

Ansonsten - also wenn keine höherwertigen Tätigkeiten, sondern eher gleichwertige Tätigkeiten vorlagen - so müsste man klären, ob die davor ausgeübten Berufe "kaufmännischer Natur" oder "technischer Natur" waren (was ich bejahen würde).

Persönlich habe ich den Eindruck, dass die nachgewiesenen Vordienstzeiten wohl zur Gänze Berücksichtigung finden müssen.
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RE: Vordienstzeiten im KV Immobilienverwalter - von Wilhelm Kurzböck - 11.10.2019, 19:41

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