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innergemeinschaftlicher Erwerb vs Reverse Charge bei Metallwaren
#6
Genauso ist es. Reverse Charge bedeutet bekanntlich Übergang der Steuerschuld. Bei einem steuerfreien Umsatz entsteht gar keine Steuerschuld, somit kann auch keine übergehen.

Verkauft also ein Unternehmer Schrott an einen anderen Unternehmer und wird dieser von Deutschland nach Österreich geliefert, liegt eine steuerfreie ig. Lieferung beim Lieferanten und ein ig. Erwerb beim Käufer vor. Das wars, kein "zusätzliches" Reverse Charge.
(Voraussetzung für Reverse Charge wäre ein steuerpflichtiger Umsatz in Österreich, bei einer ig. Lieferung eines deutschen an einen ö Unt. handelt es sich aber um einen steuerfreien Umsatz, der noch dazu in Deutschland (Abgangsstaat, § 3 Abs 8 öUStG, entspricht § 3 Abs 6 dUStG) steuerbar ist.
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RE: innergemeinschaftlicher Erwerb vs Reverse Charge bei Metallwaren - von GerhardKollmann - 13.11.2019, 18:36

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