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KV Arbeiter Metallgewerbe - Überstunden
#1
Die Normalarbeitszeit im Betrieb geht von 7:00-12:00 und 13:00-16:30 (8,5 Stunden).

Mitarbeiter fährt um 6:00 auf die Baustelle (1 Stunde Fahrzeit als Mitfahrer), arbeitet von 7:00 bis 12:00 und 12:30 - 16:00, dann fährt er wieder zurück in den Betrieb (Fahrzeit als Mitfahrer von 16:00 bis 17:00 Uhr). 

Lt KV gebührt nur für den Lenker Überstundenentlohnung für Wegzeiten außerhalb der Arbeitszeit, ansonsten nur Stundenlohn ohne Zulagen und Zuschläge.

Meine Frage:
Wann beginnen Überstunden? 
  • Nach Erreichen der 8,5 Stunden (das wäre dann ab 15 Uhr - 17 Uhr abzgl. 1 Stunde Wegzeit, also 1 Überstunde)?
  • grundsätzlich für die Zeiten außerhalb der Normalarbeitszeit, wenn keine Wegzeiten als Mitfahrer (das wäre dann für die verkürzte Mittagspause von 0,5h, allerdings schafft er ja die 8,5 Stunden Tagesarbeitszeit gar nicht)?
  • oder ist die Berechnung ganz anders zu sehen?
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KV Arbeiter Metallgewerbe - Überstunden - von Emma - 21.11.2019, 10:41

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