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Miteigentum
#1
Ich habe einen Klienten (Ehepaar), die gemeinsam eine Immobilie (Lokal) erworben haben - sie stehen gemeinsam im Kaufvertrag.
Die Renovierung haben beide gemeinsam gemacht, wobei Rechnungen überwiegend auf die Firma des Mannes (selbständig in einem anderen Bereich) ausgestellt wurden. Der Mann ist mit seinem Unternehmen vermutlich in der Kleinunternehmerregelung und somit nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Der Mann arbeitet auch im mittlerweile eröffneten Gastrobetrieb mit.

Kann von den Kaufnebenkosten (zB Vermittlungsprovision) die Vorsteuer voll bei dem Einzelunternehmen der Frau angesetzt werden oder nur zur Hälfte oder gar nicht?
Können die fälschlicherweise auf das Einzelunternehmen des Mannes ausgestellten Rechnungen über Renovierungsmaterial 1:1 bei dem EU der Frau gebucht werden, oder müsste der Mann eine Rechnung legen - die dann ohne Mehrwertsteuer wäre und natürlich der Vorsteuerabzug abhanden käme.

Oder sollte aufgrund des gemeinsamen Erwerbs des Lokals, der gemeinsamen Renovierung sowie der Tatsache, dass beide im Lokal tätig sind von einer GesnbR ausgegangen werden?

Ich freue mich über Input.

Die größte Schwierigkeit besteht darin, dass beide so gut wie kein  Deutsch sprechen und die Kommunikation extrem schwierig bis unmöglich ist.
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Nachrichten in diesem Thema
Miteigentum - von Alexander - 13.12.2019, 13:12
RE: Miteigentum - von Steuerexperte - 13.12.2019, 22:36
RE: Miteigentum - von Alexander - 19.12.2019, 10:33

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