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Schnittberechnung Ausfallsentgelt
#2
Die Beurteilung der Berechnung des Lohnausfallsprinzips ist stets sehr stark davon abhängig, wie der Kollektivvertrag die Anwendung des Lohnausfallsprinizps regelt.

Die gesetzlichen Regelungen geben hier nämlich den kollektivvertraglichen Regelungen den Vorrang.

Man kann aber davon ausgehen, dass der mögliche Entgeltsausfall der Monate, die für die Durchschnittsbetrachtung heranzuziehen sind, zu kompensieren.

Wie diese Kompensation aussieht, ist - wie eingangs erwähnt - auch ein Stück davon abhängig, wie der KV die Regelung trifft.
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Nachrichten in diesem Thema
Schnittberechnung Ausfallsentgelt - von BERNI - 23.01.2020, 08:31
RE: Schnittberechnung Ausfallsentgelt - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 23.01.2020, 13:12

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