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Rückerstattung Epidemiegesetz
#1
Hallo,
folgende Frage bitte, scheinbar handhaben die einzelnen BH´s dies verschieden.

Ersetzt wird doch (ohne Sonderzahlung in dem betreffenden Monat) BRUTTO + LNK (ohne IE,...) also rund 17,53% glaube ich.

Scheinbar ersetzt mir eine BH den Netto-Auszahlungsbetrag plus LNK.

Bitte um Info, was korrekt ist.
Auf Nachfrage schicken die nur einen kryptischen Gesetzestext.

VIELEN DANK für die Info,
LG
Robert
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#2
Hallo Robert,

die BH erstattet das Brutto (Sonderzahlung anteilig nur wenn im konkreten Monat eine SZ verrechnet wurde), den DG-Anteil zur SV (KV, UV u. PV in Höhe von 21,4%) und ggf. den BUAK-Zuschlag.

Zumindest im Bundesland Salzburg ist es so Wink


Schöne Grüße,
a.s
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#3
Hallo,

anbei der Link des Antrags (Wien). Hier ist auch das Berechnungsschema genau aufgelistet:
https://www.wien.gv.at/gesundheit/strukt...gesetz.pdf

LG, Ingrid
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#4
Guten Morgen + VIELEN DANK für Eure Antworten!
LG
Robert
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#5
Ich möchte zu der Rückerstattung der Quarantäne auch meine Erfahrung kundtun.

Wir waren sehr überrascht, dass wir vom Magistrat eine Rückmeldung auf unseren am 31.08.2020 eingebrachten Antrag für die Vergütung der Entgeltfortzahlung gem. § 32 Epidemiegesetz erhalten haben. Es hat nur gute 3 Monate gedauert ;-)

Dabei hat es sich um einen Arbeiter gehandelt, der regelmäßig Überstunden und Zulagen ausbezahlt bekommt.

Wir haben dann wie auch beim Krankenstand für die letzten 3 Monate vor Quarantäne die durchschn. Überstunden/Zulagen bezahlt und auch im Antrag für die Vergütung gem. § 32 Epidemiegesetz hineingerechnet.

Die bearbeitende Dame hat uns dann per E-Mail mitgeteilt, dass variable Bezugsteile wie Zuschläge und Zulagen NICHT erstattet bzw. berücksichtigt werden, sondern nur regelmäßig fixe und monatlich gleichbleibende Zulagen.

Ich habe ihr dann vom Bundesministerium den Erlass für die Vollziehung der Berechnung des Verdienstentganges und das Entgeltfortzahlungsgesetz gemailt.

Die Bearbeiterin bleibt aber auf ihrer Behauptung, dass dieser 3-Monatsdurchschnitt der Üstd./Zulagen während der Quarantäne von der Berhörde nicht zu erstattet ist.

Wir haben jetzt einen Bescheid mit einer Teilstattgabe erhalten , mit der Info, dass wir ja jetzt eine Beschwerde gegen den Bescheid erheben können.

Ich bin schon der Meinung, dass der Üstd-/Zulagen-Durchschnitt für den Quarantänezeitraum bezahlt werden muss und die Behörden dies auch erstatten müssen.

Wenn wir jedes Mal wegen der Durchschnittszahlung eine Beschwerde  gegen diese Bescheide einreichen müssen.......na gute Nacht.

Entweder kenn ich mich nicht mehr aus (ich zweifle schon an mir) oder diese Dame.

Hat wer schon Erfahrung damit gemacht?  

LG
Silvia
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#6
Hallo,
bei mir war es leider so, das ich aufgrund der vielen Anträge und der verschiedenen Formulare die richtige Berechnung abgegeben habe.
Dann kam von der BH ein Schreiben mit anderem Formular wo untere anderem das Netto des DN gefordert war.
Ich habe dann dummerweise, netto + SV DG Anteile addiert (aber richtig ausgefüllt und somit zuwenig angefordert). In meiner ersten Anforderung war alles richtig, Fehler entstand nur weil BH weitere Unterlagen und neues Formular wollte.

Nachdem auf Mails unzureichend bis gar nicht reagiert wurde haben wir Beschwerde erhoben (wegen etwa 250,--).

Tel. wurde am nächsten Tag angerufen. Mein Fehler ist mein Pech, wenn da jeder kommt können wir 20.000 Anträge in NÖ nicht mehr abwickeln und vom Verwaltungsgericht wird das auch abgelehnt werden. Alles nurmehr eine Farce. Die Dienstgeber werden einfach abgezockt.
Als wäre der momentane Zustand nicht schon schlimm genug.

Stress mit den DN wegen komplizierter und später Abrechnung, Stress mit dem AMS wegen falschen Anträgen KUA, Stress wegen falschen Abrechnungen mit dem AMS weil dazwischen die Methode geändert wurde, Stress weil Durchführungsberichte zu spät oder falsch (DN Kündigungen und Beschäftigtenstandreduktion) übermittelt werden. Von Fixkostenzuschuss, Härtefall, Umsatzersatz und Co will ich gar nicht anfangen.

Ich liebe meinen Job immer noch, doch es wird uns allen unnötig schwer gemacht, eine traurige Zeit. Ich kann mich noch an den RTG Rechner erinnern, der kostenlos zur Verfügung gestellt wurde (und mir meinen Job sehr erleichterte bei wirklich vielen DN in KUA), so stelle ich mir Unterstützung in Krisenzeiten vor. So denken halt leider nicht alle.

LG
Robert
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#7
Hallo!

Ich kann nicht begreifen, dass es nicht möglich scheint ein simples onlineformular für all diese rückerstattungen, und zwar bundeslandunabhängig, anzubieten. 

Es wird uns wirklich schwer gemacht. Ich fühle mich nur noch im Kreis gedreht und könnte ein Kabarettprogramm schreiben. Wenn ich mich nur erinnere wie schwer es im Sommer war herauszufinden wo und wie man die Rückerstattung einer Risikogruppenfreistellung für einen MA in der Land/Forstwirtschaft beantragt - ich wurde wochenlang im Telefonkreis geschickt und als ich endlich die scheinbar zuständige Stelle fand wurde ich von dieser wieder an die damals zuerst angesteuerte Telefonnummer verwiesen und das Spiel begann von vorne. Das ist nun Monate her, das Geld ist noch immer nicht eingetrudelt weil man den Antrag noch immer von einer Stelle zur nächsten verschiebt weil niemand weiß wer dafür zuständig ist.

Ich muss gestehen, dass ich heuer erstmals die Freude an meinem Job gänzlich verloren habe, somit kommen zur doppelten Arbeitszeit auch noch die Sorgen um die Zukunft.
Ich bin jedenfalls froh hier auf dieses Forum gestoßen zu sein, und dass man sich in der Not mit Fragen an euch wenden kann und sich jemand Zeit dafür nimmt. 

Liebe Grüße und euch allen noch viiiiel Geduld :-)
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