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Neuer Lohnzettel für sich alleine genommen als "Wiederaufnahmegrund"?
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Neuer Lohnzettel für sich alleine genommen als "Wiederaufnahmegrund"?

Als Folge einer GPLA (Feststellung von Schwarzgeldzahlungen) wurde einem Arbeitnehmer von seinem Finanzamt die Wiederaufnahme seines bereits rechtskräftig gewordenen Arbeitnehmerveranlagungsverfahrens zur Kenntnis gebracht.

Als Begründung für die Wiederaufnahme nannte das Finanzamt einfach das Vorliegen neuer Lohnzetteln.

Das Bundesfinanzgericht entschied, dass dies für Wiederaufnahme zu wenig wäre und hob den Bescheid ersatzlos auf (Revision zum VwGH nicht zugelassen).

Die Details zu diesem Fall finden Sie hier:

https://www.xing.com/communities/posts/n...1018425965
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