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Werkvertrag unter EUR 730,--
#1
Hallo,

eine Angestellte mit unselbständiger Beschäftigung hat im Jahre 2019 EUR 600,-- für Tätigkeiten aufgrund eines Werkvertrages erhalten. Sind diese in der Arbeitnehmerveranlagung anzugeben und wenn ja unter welcher Kz?

Schöne Grüße
Andreas
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#2
Dies fällt unter den Veranlagungsfreibetrag von jährlich in Summe € 730,00 und muss daher nicht versteuert werden.
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