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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 6/2020
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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 6/2020

Quelle: http://www.kvsystem.at

[b]Floristen und Blumeneinzelhändler - KV-Abschluss per 1.2.2020[/b]

Einigung auf 1.500 € Mindestlohn. Dazu wurde ein 3-jähriger Stufenplan ausgearbeitet und fixiert.
Ergebnis 2020:
Die Lohngruppen werden durchschnittlich um 4,55 % erhöht.
Die Lehrlingsentschädigungen werden um 6,72 % erhöht.


[b]Fruchtsaftindustrie - KV-Abschluss per 1.2.2020[/b]

Erhöhung der KV-Löhne um 2,15 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,15 %
Erhöhung der Zehrgelder um 2,15 %
Überproportionale Erhöhung der Dienstalterszulagen um bis zu 14,8 % (max. 8,38 Euro/Monat)
Begünstigungsklausel bleibt aufrecht


[b]Geflügelindustrie - KV-Abschluss per 1.2.2020[/b]

Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,15 %
Dienstalterszulagen werden um 2,00 % erhöht
Zehrgelder werden um 2,25 % erhöht
Überzahlungen bleiben in voller Höhe aufrecht.


[b]PROPAK-Industrie - KV-Abschluss per 1.3.2020[/b]

Erhöhung der KV- und IST-Löhne für ArbeiterInnen in den Lohngruppen 3 bis 6 um 2,30 %
Erhöhung der KV-IST-Löhne und –Gehälter  für ArbeiterInnen in den Lohngruppen 1 und 2 um 2,20 %
Lohnauszahlung mit 1. März 2019 bzw. bei wöchentlicher Lohnauszahlung mit 4. März 2019 in Kraft.
Erhöhung der KV- und IST-Löhne für Angestellte in den Verwendungsgruppen I bis III und MI um 2,30 %
Erhöhung der KV- und IST-Löhne für Angestellte in den Verwendungsgruppen IV bis IV und MII und MIII um 2,20 %
Erhöhung der Nachtschicht und Schmutzzulage um 2,3%
Erhöhung der Betriebserfahrungszulage um 2,3%
Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Inlandsreisen um 2,3%
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen 2,3% (Tabelle 1, 1. und 2. Lehrjahr rund 6%)
Verbesserungen im Rahmenrecht:
Jubiläumsgeld
Ab 1. März 2020 besteht für die ArbeitnehmerInnen ein Wahlrecht ob sie ihr Jubiläumsgeld in Geld oder Freizeit abgegolten haben wollen.
Gleichzeitig wird die Höhe der Jubiläumsvergütung für ArbeiterInnen an jene der Angestellten angeglichen.
Künftig wird das Jubiläumsgeld nach 25, 35, und 40 Jahren für beide Arbeitnehmergruppen vergütet.
Angestellte erhalten ab 1. März 2020 einen Nachtschichtzuschlag bereits ab 19:00 Uhr anstelle von bislang ab 22:00 Uhr.
Der Geltungsbeginn ist bei monatlicher Auszahlung der 1. März 2020, bei wöchentlicher Auszahlung der 2. März 2020.

Teigwarenindustrie - KV-Abschluss per 1.1.2020
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,30 %
Euromäßige Überzahlung bleibt in voller Höhe aufrecht


[b]Wiener Stadtwerke - KV-Abschluss per 1.1.2020[/b]

Das kollektivvertragliche Gehalt der Gehaltstabelle des Schema I der Anlage 1 (BO.A) wird um 2,25 % valorisiert.
Die Erhöhung muss zumindest EUR 50,00 betragen.
Das kollektivvertragliche Gehalt der Gehaltstabelle des Schema I der Anlage 2 (BO.B) wird um 2,7% valorisiert.
Das kollektivvertragliche Gehalt der Gehaltstabellen des Schema II und III der Anlage 1 (BO.A) bzw. der Anlage 2 (BO.B) wird entsprechend valorisiert.
Die Zulagen werden um 2,3 % erhöht (Ausnahme SEG - und Außendienstzulage).
Die Lehrlingsentschädigung, die Entlohnung von Praktikantinnen, Trainees, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Schneearbeiterinnen werden um 2,7 % erhöht.
Die einzelvertraglich vereinbarten IST-Gehälter der Anlage 1 (BO.A) werden um 2,25% valorisiert.
Die Mindesterhöhung muss zumindest EUR 50,00 betragen.
Die einzelvertraglich vereinbarten IST-Gehälter der Anlage 2 (BO.B) werden um 2, 7% valorisiert.
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