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Beschwerde
#1
Liebe Forumsteilnehmer!

Für 10/2019 wurde Umsatzsteuer mit Bescheid festgesetzt, da die Umsatzsteuervoranmeldung nicht abgegeben wurde.

Darf ich als Bilanzbuchhalterin eine Beschwerde gegen diesen Bescheid einbringen?

Eine Eingabe der UVA in Finanzonline für diesen Monat ist nicht mehr möglich. Anbringen sind nur unter meiner persönlichen Steuernummer möglich.

Wie geht Ihr in einem solchen Fall vor?

Danke im Vorhinein!
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#2
Meinen Sie die UVA Ihres Betriebes oder die UVA eines Klienten?
Für sich selbst müssten Sie alles dürfen.

Für Klienten kann das etwas heikel sein.
Manche Finanzämter fassen die Formulierung unserer Befugnisse des BiBuG als fakultativ auf.
Daher haben Sie wahrscheinlich keine Berechtigung dazu.

Daher wird die Beschwerde über den Finanz-Online-Zugang Ihres Klienten nötig sein, oder schriftlich
auf dem Briefpapier Ihres Klienten.
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#3
Für das Rechtsmittelverfahren haben die BIBU keine Befugnis
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