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Amazon
#1
Klient (VSt-Abzugsberechtigt) bestellt gerne bei Amazon, gibt aber seine UID-Nummer nicht an (trotz mehrmaliger Empfehlung meinerseits ein Amazon-Business-Konto anzulegen).

Jetzt habe ich wieder einige Rechnungen vorliegen, wo ich eure Meinung zur richtigen Verbuchung benötige:

Fall 1:
Chinesische Firma tritt mit deutscher UID-Nummer auf und verrechnet 19 % USt (wegen fehlender UID-Nummer meines Klienten). Ich buche den Nettobetrag als IG-Erwerb und die verrechnete deutsche Ust als Schadensfall. Korrekt?

Fall 2:
Amazon Luxemburg tritt mit österreichischer UID-Nummer auf und verrechnet 20 % USt. Werden hier die 20 % USt auch zum Schadensfall oder kann man diese als Vorsteuer in Abzug bringen?

Fall 3:
Chinesische Firma ohne Angabe einer UID-Nummer. Es wird nur ein Gesamtpreis von EUR 16,59 verrechnet. Wird dieser Betrag als Aufwand aus Drittland verbucht, ohne Abgaben, EUSt, etc. (unter EUR 22,00)?

Fall 4:
Gleich wie Fall 3, nur handelt es sich um einen Betrag von EUR 32,98

Fall 5:
Deutsche Firma tritt mit deutscher UID-Nummer auf, verrechnet aber einen USt-Satz von 20 %. Wie gehe ich hier vor, ist der STeuersatz korrekt?

Fall 6:
Auf der Rechnung ist überhaupt kein Hinweis wer der Lieferant ist. Es fehlt daher ein wesentliches Rechnungsmerkmal. Eine UID-Nummer wurde angegeben, diese ist auch gültig und bei Kontrolle über Finanz-Online wurde eine chinesische Firma ausgeworfen. Sind somit die Rechnungsmerkmale erfüllt?

Mit freundlichen Grüßen
Walpurga Wendl
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#2
Hallo Walpurga,

Was ich grundsätzlich in Frage stellen würde, wäre: Dein Klient ist ja Unternehmer und Privatperson, gibt er, wenn er für die Firma bestellt und gibt keine UID Nummer an, würd ich wäre ich von der Finanz automatisch davon ausgehen, dass das keine betrieblichen Ausgaben sind, und diese somit nicht als Ausgabe anerkennen, da Privatperson.
Vielleicht kommst du mal mit der Argumentation, vielleicht fällt es dann nicht mehr so schwer, die UID bei Bestellung anzugeben. Wink

Was wir generell umgestellt haben: Wir zahlen bei Amazon erst nach Lieferung, nicht mehr mit Kreditkarte. Der Chinese, Pole etc. bekommt bei uns erst die Überweisung wenn wir eine korrekte Rechnung von ihm haben.

Ganz grundsätzlich gehe ich davon aus, dass sämtliche der Lieferungen nach Österreich geliefert wurden und nicht z.B. an ein Postfach in DE oder ähnliches, dann wäre die Betrachtung eine andere.

Das was ich dir jetzt schreibe, sind Praktikerlösungen - keine schriftliche Stellungnahme zur korrekten ustlichen Behandlung vom Steuerberater.

Fall 1 Da der Chinese sicher 19% Ust in DE abführt, würde ich keinesfalls einen ig Erwerb buchen/melden. Ich würde den gesamten Bruttobetrag als Aufwand buchen. Die Ust als Schadensfall hab ich jetzt so noch nie gehört...
Der Chinese müsste sich eigentlich in Österreich registrieren lassen und an deinen Klienten der hier ja als Privatperson auftritt 20 % AT-Ust in Rechnung stellen. - Versandhandel
Der Chinese nimmt nur anscheinend an, dass Österreich und Deutschland ein Land sind....
Fall 2 Hier hole ich mir klassisch 20 % Vst, wenn die Rechnung unter 10.000,00 EUR ausmacht. Ich gehe davon aus dein Klient ist Einzelunternehmer und die Rechnung lautet auf seinen Namen-der gleich Firmenwortlaut ist. Dann ist es auch kein Problem mit den Rechnungsmerkmalen, da ich die UID ja erst ab 10.000,00 EUR auf der Rechnung brauche. Amazon stellt 20 % AT-Ust in Rechnung also kann ich mir die auch holen.
Fall 3+4 Der Chinese muss sich eigentlich in Österreich registrieren lassen - Versandhandel. Wenn du die Rechnung so akzeptierst buch sie Brutto in den Aufwand.
Fall 5 ist korrekt - Versandhandelsregelung - Rechnung an der österreichischen Privaten für Versand nach Österreich -20% Ust
Fall 6 Dieser Lieferant sollte sich ebenfalls Gedanken darüber machen, wie er die Rechnung stellen muss, wenn er in Österreich ustlich registriert ist. Hat er AT-MwSt in Rechnung gestellt? Kommt auf den Betrag an, sonst würd ich sie mir holen, denn wenn er eine AT-UID angibt, wird er die Ust auch abgeführt haben.

Ich hoffe ich konnte dir einen Input geben.
Liebe Grüße Carina
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#3
Liebe Frau Wendl,

Ihr Klient sollte jedenfalls ein Business-Konto anlegen, denn aus der Rechnung ist nach meinen Erfahrungen nicht immer ersichtlich, ob ein ig Erwerb vorliegt.

Viele Kanzleien nehmen bei Bestellungen über private Amazon-Konten von vornherein niemals einen Vorsteuerabzug vor.

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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#4
Vielen Dank an Carina und Steuerexperte für die ausführlichen Antworten.

Das mit dem Buchen als Schadensfall habe ich bei einer früheren Anfrage als Empfehlung erhalten.

Ich habe mich dafür entschieden keinen Vorsteuerabzug mehr vorzunehmen.

Der Aufwand bleibt aber erhalten? In meinem Fall waren die Lieferungen GWG und Instandhaltungen, auf diesen Aufwandsonten buche ich dann den Brutto(=End)betrag der jeweiligen Rechnungen. Auf keinen Fall buche ich einen igErwerb.
Ist das so richtig bei mir angekommen?

Mit freundlichen Grüßen
Walpurga Wendl
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#5
Richtig, der Bruttobetrag bleibt als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten erhalten. Wenn Sie selbst abgesichert sein möchten, nehmen Sie bei Amazon-Rechnungen aber keinen Vorsteuerabzug vor.

Bei einwandfrei ausgestellten Rechnungen von österreichischen Verkäufern über Amazon-Marketplace ist ein Vorsteuerabzug selbstverständlich schon möglich. Dabei erkennen Sie auf der Rechnung in der Regel aber gar nicht, dass über Amazon-Marketplace verkauft wurde, weil Amazon hier nur die Bestellplattform bereitstellt.
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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#6
Vielen Dank Herr oder Frau Steuerexperte,

mit Ihrer Hilfe habe ich jetzt den roten Faden gefunden wie ich in Zukunft mit Amazonrechnungen umgehen werde.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Walpurga Wendl
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#7
Das mit dem roten Faden war ein Irrglaube.

Neuer Fall:

GmbH, Vorsteuerabzugsberechtigt, bestellt über Amazon Business und erhält einer Rechnung von einer deutschen Firma, die mit österreichischer UID-Nummer auftritt und auf der Rechnung 20 % MWSt ausweist. UID-Nummer abgefragt, diese stimmt.

Ist die Rechnung korrekt?

Ich buche dann ganz normal auf ein Aufwandskonto (keinen ig Erwerb) und ziehe die Vorsteuer (in der UVA 060) ab?

Bitte nochmal um Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Walpurga Wendl
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#8
Sofern kein Fehler vorliegt, ist es z.B. denkbar, dass die deutsche GmbH von einem österreichischen Lager aus versendet bzw. versenden lässt. In diesem Fall würde eine Lieferung innerhalb Österreichs vorliegen.

Aber Fehler sind auch bei Amazon Business nicht zu 100% ausgeschlossen, dazu ist der internationale Versandhandel einfach zu komplex aufgebaut.

Im Zweifel sollte man beim Verkäufer nachfragen.

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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#9
Schon wieder eine Frage zu einer Bestellung über Amazon

Auf der Rechnung des Lieferanten aus Deutschland wird eine MWSt von 20 % ausgewiesen und es steht der Verweis:

**Finanzamt-Österreich: Graz-Stadt Steuernummer: ..............**

Was bedeutet das für den Vorsteuerabzug? Kann die Vorsteuer ganz normal auf der monatlichen UVA berücksichtigt werden, oder muss man sich die Vorsteuer vom Finanzamt Graz-Stadt holen oder gibt es überhaupt keinen VSt-Abzug?

Der deutsche Lieferant gibt keine UID-Nummer auf seiner Rechnung an.

Bitte nochmals um eure Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Walpurga Wendl
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