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Zulässige Versetzung des Juristen eines Unternehmens, der zugleich Betriebsrat ist
#1
Zulässige Versetzung des Juristen eines Unternehmens, der zugleich Betriebsrat ist, auf einen anderen Arbeitsbereich

Sachverhalt:

Der Jurist eines Unternehmens war gemäß seinem Dienstvertrag mit der Vertrags- und Angebotsprüfung sowie der Vertragserstellung beschäftigt.
Dementsprechend war er in der Folge in unterschiedlichen Abteilungen und mit unterschiedlichen Gewichtungen der Teilbereiche mit der Ausarbeitung und Vorbereitung von Verträgen befasst, darunter auch Werk- und Dienstverträge, führte Hearings für Personalentscheidungen durch und bereitete Ausschreibungen vor.

Nunmehr soll er in einer anderen Abteilung, in der Juristen benötigt werden, ebenfalls mit Vertragsvorbereitungen, der Bearbeitung von rechtlichen Fragen und Aspekten beschäftigt werden, im Wesentlichen in Materien, mit denen er schon bisher befasst war, jedoch mit neuem Schwerpunkt, nämlich vermehrt mit studienrechtlichen statt personalrechtlichen Fragestellungen.

Er war mit seiner Versetzung nicht einverstanden und bekämpfte sie vor dem Arbeitsgericht.
Hinzu kam noch, dass er Mitglied des Betriebsrates war.

So entschied der OGH:

Das Höchstgericht bestätigte die Zulässigkeit der Versetzung und wies das Klagebegehren ab.
Die Gründe für diese Entscheidung samt ausführlicher Darstellung, worauf es bei der Zulässigkeit von Versetzungen ankommt, finden Sie in der WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 4/2020.

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