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Assistenzhund bei behindertem Kind mit Down-Syndrom als "Heilmittel"
#1
Assistenzhund bei behindertem Kind mit Down-Syndrom als "Heilmittel" bzw zur Förderung der "Heilbehandlung" und somit als steuerliche außergewöhnliche Belastung
 
BFG RV/7105827/2019 vom 03. Februar 2020
§ 34 EStG 1988
 
Aus dem BFG-Erkenntnis:
 
Anschaffungskosten und Haltungskosten für Assistenzhunde von Behinderten mit Down-Syndrom erfüllen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Aufwand im Rahmen einer außergewöhnlichen Belastung.
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