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Vermietung -Immobilienertragssteuer
#1
Liebes Forum
Ich besitze ein Doppelhaus (eine Hälfte erbaut 1971, die andere 1983). Somit immoertragssteuerlich ein Altfall.
Nun habe ich in den Jahren 2017 - 2018 einen Teil des Erdgeschosses des 1971 erbauten Hauses umgebaut und 40 Quadratmeter dazugebaut, sodass nun ein 97 Quadratmeter grosses Büro entstanden ist, welches ich seit November 2019 vermiete. Die Vorsteuer der Investitionskosten habe ich geltend gemacht, ich vermiete Ust-pflichtig.
Bei der Steuerererklärung habe ich nun folgendes Problem:
Ich möchte als Afa-Basis die tatsächlichen Investitionskosten ansetzen.
Es gibt 2 Möglichkeiten bei der Erklärung: Altfall und fiktive Anschaffungskosten oder tatsächliche Anschaffungskosten und Neufall.
Was kreuze ich nun an? Die 40 Quadratmeter werden nun das Haus nicht zu einem Neufall machen? 
Aber bei Altfall kann ich keine tatsächlichen Anschaffungskosten ansetzen?
Was wäre für mich die richtige Lösung? Ich möchte bei einem eventuellen späteren Verkauf des Hauses jetzt nichts falsch machen....
Vielen Dank
Lg
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#2
Das ist tatsächlich eine spannende Frage mit langfristigen Folgen (z.B. im späteren Veräußerungsfall). Im Kern hängt die rechtliche Beurteilung davon ab, ob der Zubau als eigenes Gebäude zu qualifizieren ist. Das lässt sich aber leider nicht in einem Foreneintrag beantworten.

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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