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Arbeitszimmer ab 2021 wieder leichter steuerlich absetzbar
#1
Beginnend mit dem Kalenderjahr 2021 (also für Veranlagungsjahre ab 1.1.2021) soll die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers wieder erleichtert möglich sein und zwar bis zu maximal € 100,00 pro Kalendermonat, wenn kein anderer für die Tätigkeit passender Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Einen diesbezüglichen Artikel in der Tageszeitung "Der Standard" finden Sie hier:

https://www.derstandard.at/story/2000115...en-koennen
[/url]
Zum dazugehörigen Vortrag an den Ministerrat geht es hier:

[url=https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:dbf5b314-6fb0-4900-8b58-bef12bcef48c/8_13_mrv.pdf]https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:dbf5b314-6fb0-4900-8b58-bef12bcef48c/8_13_mrv.pdf
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