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Amazon
#2
Liebe Frau Wendl,

ich vermute (ohne Kenntnis der Rechnung bleibt es eine Vermutung), dass der Verkäufer die Lieferung als Versandhandel an Privat bzw. Schwellenerwerber behandelt hat. Richtigerweise hätte es eine steuerfreie ig Lieferung sein müssen.

Ein Vorsteuerabzug steht nicht zu, obwohl die USt wohl sogar in Ö abgeführt wurde. Wie streng das in der Praxis gehandhabt wird, hängt natürlich vom jeweiligen Betriebsprüfer ab.

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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Nachrichten in diesem Thema
Amazon - von Walpurga Wendl - 05.03.2020, 08:58
RE: Amazon - von Steuerexperte - 08.03.2020, 20:30

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