08.03.2020, 20:21
Liebe Frau Röschl,
sofern der Kindesvater Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag hat (bei Leistung des Unterhalts), steht auch der Familienbonus Plus zu.
Viele Grüße
sofern der Kindesvater Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag hat (bei Leistung des Unterhalts), steht auch der Familienbonus Plus zu.
Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.