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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 13/2020
#1
A) Ausländische Luftverkehrsgesellschaften - KV-Abschluss per 1.1.2020
Die IST-Gehälter der Angestellten, die derzeit ein Gehalt unter der Stufe 6 beziehen, werden mit 1.1.2020 um 0,9 % maximal bis zur Stufe 6 erhöht
Zusätzlich werden 1,0 % der Gehaltssumme derjenigen Angestellten, die derzeit ein Gehalt unter dem Endwert der Stufe 6 beziehen. gemäß den Richtlinien laut § 19 des KV individuelle maximal bis zur Stufe 6 verteilt.
In den Erhöhungen nach den Punkten 1 und 2 sind die 1,2 % für den Ersatz der Stufensprünge enthalten.
Alle Vollzeitmitarbeiter, die 2019 ein Gehalt auf Stufe 6 oder darüber erhielten, bekommen für 2020 einen Einmalbetrag von brutto 1.400,-- Euro. Teilzeitmitarbeiter erhalten davon einen aliquoten Anteil.
Alle Vollzeitmitarbeiter, die noch keinen Anspruch auf die 6. Urlaubswoche haben, erhalten zwei Freizeittage/Jahr. Alle Vollzeitmitarbeiter, die Anspruch auf die 6. Urlaubswoche haben, erhalten einen Freizeittag/Jahr. Teilzeitangestellten gebührt jener Anteil des Freizeittages, der dem Anteil der teilzeitbeschäftigung im Verhältnis zur Vollzeit entspricht.
Die Erhöhungen werden rückwirkend mit 1.1.2020 wirksam und sind wie die Einmalzahlung spätestens bis 30.4.2020 nachzuverrechnen.
Laufzeit: 12 Monate
Geltungsbeginn: 1.1.2020
 
Die Verhandlungen für 2021 sollen im 4. Quartal 2020 aufgenommen werden.

B) Finance - KV-Abschluss per 1.4.2020
Erhöhung aller Gehaltsschemata um 2% linear
Erhöhung der Kinderzulagen um 2% linear
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2% linear
Überbindung des Ergebnisses auf die BV-Sparkassen
Die Valorisierung wird für die in der Bank Austria angewandten Schemabezüge einschließlich der Ausgleichsstufen aus der BV 69 in vollem Umfang wirksam.

C) Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaften - KV-Abschluss per 1.4.2020
Die Gehälter werden um 2,4% angehoben und auf volle 10 Cent gerundet.
Die Lehrlingsentschädigungen werden um 2,4% angehoben und auf volle Euro aufgerundet.
Nicht aus den Tafelgehältern ableitbare Nebenleistungen werden um 2,4 % angehoben.
Bei Wechsel von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung wird für die Abfertigung Alt in Zukunft auch die Zeit der (überwiegenden) Vollzeitbeschäftigung berücksichtigt, was zu einer Erhöhung der Abfertigung führt (bisher Abfertigung auf Basis Teilzeit).
Darüber hinaus wurden im Rahmenrecht einige Klarstellungen getroffen.
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