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Ermittlung Kurzarbeitsunterstützung und Kurzarbeitsbeihilfe
#11
Die Kurzarbeitsunterstützung ist in der Kurzarbeitsbeihilfe enthalten und der übersteigende Betrag ist die Abgeltung der Nebenkosten des Dienstgebers.
Da ja der Dienstgeber die Kurzarbeitsunterstützung monatlich "auslegt" und sie rückwirkend erstattet bekommt müsste das so sein.

Bitte um Korrektur, falls ich falsch liege.

LG
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#12
Kann man so sagen.
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#13
bitte wie wäre die Vorgehensweise bei Teilzeit /Handelsangestellte? Laut Erläuterung in den AMS Tabellen wäre "der Pauschalsatz pro Ausfallstunde mit der betrieblichen Normarbeitszeit zu multiplizieren und durch die individuell vereinbarte Arbeitszeit vor Kurzarbeit zu dividieren"...was sich für mich derzeit noch völlig unlogisch anhört...
Die Klientin benötigt natürlich auch die gesamten DG Kosten - kann ich von den "bisherigen Gesamtkosten DG laut LV" die KUA-Unterstützung abziehen und der Rest wäre vom DG zu tragen?

Es handelt sich hier zB eine Angestellte mit 16 Wo Std, --> dh Pauschalsetz je Ausfallstunde mal 38,5 dividiert durch 16 ?? Ist das korrekt gedacht?
lg
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#14
Sehr geehrter Herr Kurzböck,
Liebe Mitleser

was mich noch irritiert sind die Pauschalsatztabellen vom AMS, die ersten paar Zeilen jeweils:

ZB NAZ 40h, Zeile 7 € 601,00
nun gibt es ja 2 Möglichkeiten, auf einen Nettoverdienst von € 459,12 zu gelangen:
1. tatsächlich geringfügige Abrechnung mit € 459,12 brutto (So dargestellt in den Pauschalsatztabellen) ODER
2. ein brutto von € 540,90

Nun ergibt sich dadurch in der Berechnung der Kurzarbeit natürlich eine Differenz. mMn kann doch ein vollversichertes DV (auch wenns nur knapp über der gfg-Grenze liegt) nicht in Zeiten der Kurzarbeit ein gfg-DV werden? Müssen wir das in der Berechnung dann korrigieren?

Ich habe aktuell eine Verrechnung mit Antrag auf Kurzarbeit, mit einem Verdienst von € 465,96. Das fällt genau in diese Frage rein.

Hab ich nen Denkfehler, oder was übersehen?

Danke für die Hilfe!

Claudia
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#15
Ich werde im Laufe des heutigen Tages und des morgigen Tages noch Beispiele posten, muss aber jetzt meine Individualberatungspräsen drosseln, damit ich meine Schulungsunterlagen und die Informationen für die Allgemeinheit verfassen kann.
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