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FAQ-Katalog zur Kurzarbeit von WKO steht ante portas
#1
Ein sehr großer FAQ-Katalog zum Thema "Kurzarbeit" der WKO geht in Kürze auf der "Corona-Seite" der WKO ONLINE.

Es ist praktisch keine Frage dabei, nicht nicht auch mir gestellt worden ist.


Interessant ist die Aussage im Protokoll, dass Überstundenpauschalen aus dem Referenzentgelt für die Kurzarbeitsbeihilfe auszuklammern sind, nicht hingegen Überstundenanteile aus einem All-in-Gehalt (was nicht bedeutet, dass man für die aktive Dienstleistung nicht in Bezug auf den "all-in-Überstundenanteil" den Widerruf - falls vereinbart - zieht; insbesondere, wenn das Grundgehalt separat ausgewiesen ist.
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