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Corona und KV metallverarbeitendes Gewerbe Arbeiter
#1
Guten Morgen,

habe mir jetzt den Rechner für die Kurzarbeitsbeihilfe angesehen. 

Die Information zum Bruttoentgelt lautet ja, dass man den Monatslohn (bei meinem KV - siehe oben - für 167 Stunden, also für 4,33 Wochen) auf 4 Wochen herunterrechnen muss.  Bei den Angestellten gilt das letzte vollversicherte Monat.

Habe ursprünglich bei den Arbeitern auch das letzte volle Monat (ohne Überstunden und Mehrstunden) genommen, dabei ist bei allen eine Nettoersatzrate von 80 % herausgekommen.

Nachdem ich den Monatslohn durch 4,33 geteilt habe und mal 4 Wochen gerechnet habe, bin ich bei einer Nettoersatzrate von 85 %.

Liege ich da richtig mit der Nettoersatzrate von 85 %. 

Müssen die Mitarbeiter einzeln (kein Betriebsrat) informieren und dabei möchte ich keine Falschmeldungen verbreiten.

Hoffe auf eure Hilfe.

Walpurga Wendl
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#2
Sprechen wir jetzt von der Kurzarbeitsunterstützung, die der Arbeitnehmer bekommt oder sprechen wir von der Kurzarbeitsbeihilfe, die der Arbeitgeber vom AMS bekommt?

Das sind leider - und das versuche ich hier seit ein paar Tagen zu kommunizieren - zwei verschiedene Paar Schuhe, nachdem ursprünglich der Eindruck entstand, dass die AMS-Richtlinie die Berechnung für beide Bereiche regelt.

Falls Sie die Kurzarbeitsunterstützung meinen, so haben Sie sicher in meinen News der letzten beiden Tage hier gelesen, dass ich gerade dabei bin, abzuklären, was man unter dem Entgelt der letzten 3 Monate versteht, da man sich hier bei den Sozialpartnern auch nicht einig ist. Das habe ich anhand eines ganz ausführlichen Fragenkatalogs gemacht, damit möglichst keine Frage offenbleibt.

Sobald ich die Ergebnisse habe, werde ich sie bekanntmachen.
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#3
Sehr geehrter Herr Kurzböck,

habe den Kurzarbeitsbeihilfenrechner des AMS getestet, der berechnet ja nur die Kurzarbeitsbeihilfe die der AG vom AMS bekommt. Das ist mir jetzt klar.

Es geht mir jetzt um die sogenannte Nettoentgeltsgarantie (diese Bezeichnung findet man auf den Seiten der WKO) für AN während der Kurzarbeit. 
- unter EUR 1.700,-- brutto  =  90 % des vor KA bezogenen Nettoentgeltes usw.
Wird hier das Bruttonentgelt genauso deffiniert wie für die Kurzarbeitshilfe ( Monatlohn : 4,33 x 4) und keine Einbeziehung der Überstunden und Mehrstunden?
Oder gehen wir hier von einem Monatlohn ohne Überstunden und Mehrstunden aus?
Oder wird hier vielleicht sogar ein Durchschnitt der letzten 13 oder mehr Wochen gebildet?

Die Arbeitnehmer interessiert kein Brutto, die wollen nur wissen, wieviel sie Netto während der Kurzarbeit bekommen werden. Da heißt, sie wollen wissen, bekommen sie 90%, 85 % oder 80 % und wieviel das in EUR ist.

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen, auch wenn sie noch banal sind.

Walpurga Wendl
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#4
Ich bin mir sicher, dass Sie die laufende Berichterstattung hier oder wahlweise in meinen anderen Kanälen mitverfolgen.

Da haben Sie sicherlich mitbekommen, dass ich im Augenblick mit den Sozialpartnern die aufgeworfenen Auslegungsfragen im Detail kläre.

Sobald ich da mehr weiß, werde ich es hier auch öffentlich teilen.

Die Frage, was bezieht man in die Bruttoentgeltsbemessung für die Kurzarbeitsunterstützung ein, ist die zentrale Frage, die wir klären müssen, da hier die Sozialpartnervereinbarung maßgeblich ist, die aber dazu leider zu allgemeine Ausführungen enthält (zu allgemein, um hier etwas Verbindliches sagen zu können).

Eines scheint derzeit sicher zu sein: Kurzarbeitsunterstützung und Kurzarbeitsbeihilfe sind in vielerlei Hinsicht leider zwei verschiedene Paar Schuhe.
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#5
Sehr geehrter Herr Kurzböck,

vielen Dank, dass sie sich bei aller Hektik in diesen Tagen auch noch Zeit nehmen die Fragen in den verschiedenen Foren zu beantworten.

Man stößt immer wieder an seine Grenzen als Lohnverrechner, dann weiß man bei der Flut an Informationen nicht mehr, habe ich das schon einmal wo gelesen und gehört.

Einiges ist mir in den letzten Stunden schon wieder klarer geworden, auch dank ihrer Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Walpurga Wendl
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