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Betrachtungszeitraum Entgelt Start unter Monat
#1
Sehr geehrter Herr Kurzböck,

wir starten mit 23.03.2020 mit der KUA und würden als Betrachtungszeitraum für das Bruttoentgelt die Monate 12.2019, 01.2020 und 02.2020 nehmen.
Wäre das korrekt? Dabei würden wir auch die in diesem Zeitraum bezahlten Ausfallsentgelte (Schnitte) berücksichtigen, dazu haben wir allerdings auch die Meinung bekommen, dass diese doch nicht dazu gehören. Wie würden Sie das sehen?

Vielen Dank im Voraus,

mit besten Grüßen
Robert
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#2
Zum Thema "Ermittlung der Kurzarbeitsunterstützung" darf ich Sie auf eine Stellungnahme in meinen ARS-Fachforum von heute abend verweisen:

http://www.ars.at/forum/read.php?2,53767

Die Arbeitsgruppe "Kurzarbeit Lohnverrechnung" nimmt morgen ihre Tätigkeit auf.

Einstweilen möchte ich mit Privatmeinungen sparsam umgehen.

Aber möglicherweise fallen Überstundenentgelte dort heraus (auch jene, die im Lohnausfallsprinzip stehen).
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