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Ihr Kurzarbeits-Update - neue Dokumente und sehr gutes Informationsvideo als Ausfüllh
#1
Ihr Kurzarbeits-Update - neue Dokumente und sehr gutes Informationsvideo als Ausfüllhilfe für Kurarbeitsbegehren

A) Neue AMS-Dokumente soeben hochgeladen:

1. Neues AMS-Kurzarbeitsbegehren
2. Neue Pauschalsatztabellen (mit der Möglichkeit, auch für Normalarbeitszeiten bis 60 Stunden die Beihilfe anzufordern)
3. Teilzeitberechnungstool (NEU)
4. Überarbeitete AMS-Bundesrichtlinie
4.1. Bestimmte Körperschaften öffentlichen Rechts) sind jetzt mit dabei bei der Kurzarbeit,
4.2. Ausfallsstunden für Krankenstände werden gefördert:
Beispiel aus den Erläuterungen der Richtlinie zum Krankenstand
Mit einem IT-Techniker sind im Durchschnitt über den Kurzarbeitszeitraum hinweg 30 % der bisherigen Vollarbeitszeit von 40 Wochenstunden vereinbart worden, also im Schnitt 12 Wochenstunden. In der ersten Woche soll er, um Homeoffice-Arbeitsplätze auszustatten, noch 24 Stunden tätig sein. Genau in dieser Woche befindet er sich aber wegen eines grippalen Infekts im Krankenstand. Die Zahl der Ausfallstunden beträgt in dieser Woche daher 16 Stunden.

4.3. Ausfallsstunden für Entgeltsfortzahlung nach Betriebsschließung gemäß Covid 19 sind gefördert:
Beispiel: Entgeltfortzahlung gemäß § 1155 Abs. 3 ABGB
Gemäß einer Verordnung des Gesundheitsministers nach dem Covid-19-MaßnahmenG ist ein Friseursalon für den Kundenverkehr geschlossen. Mit einer Friseurin sind im Kurzarbeitszeitraum durchschnittlich 10 % ihrer bisher 30stündigen Wochenarbeitszeit vereinbart, im Schnitt also 3 Wochenstunden. Für die Zeit bis Ostern sind jedenfalls in Umsetzung dieser Vereinbarung null Wochenstunden vereinbart worden. Der Arbeitgeber ist gemäß § 1155 Abs 3 iVm Abs 4 ABGB trotz der Betretungsbeschränkung zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Für die ihm dafür zustehende Kurzarbeitsbeihilfe gelten als Ausfallstunden in einer der Schließwochen vor Ostern: 30 Stunden  –  0 Stunden = 30   Stunden.
Das umfasst allgemeine Geschäfts- und Betriebsschließungen in den Sperrgebieten und in Österreich. Nicht davon betroffen sind Vertretungsverbote bei einzelnen Unternehmen gemäß Epidemiegesetz.

https://www.ams.at/unternehmen/personals...esterreich

B) Ausfüllhilfe-Video des AMS:

https://youtu.be/tfn0vXYDBrw
[/url]
C) Gemeinsames Video von ÖGB und WKO als Ausfüllhilfe zum KUA-Begehren

https://youtu.be/KHy9qtGUa3U
[url=https://youtu.be/KHy9qtGUa3U]
Und auch die Sozialpartnervereinbarungen werden aktualisiert werden. Für Betriebe ohne Betriebsrat Bei Betrieben ohne BR wird nur noch eine Liste mit
betroffenen MA (Vor- Zuname, SVnr. und Geburtsdatum) benötigt.
Unterschriften bzw. Emailbestätigung sollte sich der AG zur eigenen Sicherheit einholen.
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#2
Thumbs Up 
Hallo - bin neu hier (aber nicht neu in der Personalverrechnung)
Dieses Forum ist großartig ("wunderbar" Angel ) und daher hab auch ich mich angemeldet. 
Danke & weiter so !

Zeichnet sich ab,
   * ob tatsächlich demnächst überarbeitete Sozialpartnervereinbarungen-BV bzw -EV kommen ?
   * wann das der Fall ist ?
   * wie mit dann veralteten Vereinbarungen umgegangen werden soll ?

Seitens KUA-Beihilfe vom AMS scheint jetzt ganz viel klar zu sein, aber seitens KUA-Unterstützung ???
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#3
teilweise kann ich dir da helfen, wir hatten heute Kontakt mit dem AMS, die sagen, wenn neue Vereinbarungen kommen, werden die, wenn etwas zum besseren Fall des DN geändert wird, automatisch auf günstiger angepasst, soweit geht, und wenn das nicht geht, werden unbürokratisch Rückfragen kommen.

KUA-Unterstützung soll, soweit ich weiß, übers WE nochmal verbessert werden.
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#4
Hallo und Danke,
meine Frage bezieht sich nicht auf neue Antragsformulare beim AMS ("Begehren"), sondern die Sozialpartner-Einzelvereinbarung und die Sozialpartner-Betriebsvereinbarung. 
Die Formulare haben auf der WKO-Seite als "Formularversion 4.0" einen Stand 19.03.2020.
Gestern hat es geheißen, da kommt was neues ...
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#5
Das wird auch am Montag der Fall sein.
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#6
Die Formulare (Version 6.0) sind bei der WKO online ...
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